Digitale Diskriminierung breitet sich aus einer Lücke heraus aus: Das Datenschutzrecht, das flächendeckend auf digitale Vorgänge angewendet wird, kennt kein allgemeines Diskriminierungsverbot. Das allgemeine Verbot der Diskriminierung, das sich im Gleichstellungsrecht findet, wird auf durch Algorithmen getroffene Entscheidungen dagegen kaum angewendet. Diese Lücke, also der Bereich der nicht sanktionierten Diskriminierung durch Algorithmen, kann nicht hingenommen werden.
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